Barrierefreiheitserklärung: Braucht Ihre Website eine?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verlangt von betroffenen Unternehmen, den Stand der Barrierefreiheit ihrer Website öffentlich zu dokumentieren. Das Ergebnis ist die Barrierefreiheitserklärung. Dieser Artikel erklärt, wer sie braucht, was drin stehen muss und wie sie aufgebaut sein sollte.
Hinweis: Die folgenden Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Bewertung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsberaters.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentliches Dokument auf Ihrer Website. Es beschreibt, inwieweit Ihre Website die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllt, welche Einschränkungen bekannt sind und wie Nutzer Barrieren melden können.
Das Konzept stammt aus dem öffentlichen Sektor. Behörden und öffentliche Einrichtungen sind seit 2019 durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet, eine solche Erklärung zu veröffentlichen. Mit dem BaFG gilt diese Pflicht seit Juni 2025 auch für Unternehmen der Privatwirtschaft, die unter das Gesetz fallen.
Die Barrierefreiheitserklärung ist kein Qualitätssiegel. Sie dokumentiert den aktuellen Stand, benennt bekannte Lücken und zeigt, dass sich das Unternehmen mit dem Thema auseinandersetzt. Gerade diese Transparenz wird vom Gesetzgeber erwartet.
Wer braucht eine?
Jedes Unternehmen, das unter das BaFG fällt. Die Kurzfassung: Unternehmen mit digitalen B2C-Dienstleistungen (Webshops, Buchungssysteme, Online-Banking), die nicht als Kleinstunternehmen eingestuft werden.
Die genauen Schwellenwerte und Ausnahmen finden Sie im Artikel Barrierefreiheitsgesetz: Was gilt für Ihre Website?
Auch Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, können eine Barrierefreiheitserklärung freiwillig veröffentlichen. Das signalisiert Verantwortungsbewusstsein und schafft Vertrauen bei Nutzern mit Einschränkungen.
Was muss darin stehen?
Die Barrierefreiheitserklärung sollte folgende Punkte abdecken:
1. Geltungsbereich
Für welche Website oder welchen digitalen Dienst gilt die Erklärung? Nennen Sie die URL und beschreiben Sie kurz, was das Angebot umfasst.
Beispiel
„Diese Erklärung gilt für die Website www.beispiel.at, über die wir unseren Online-Shop betreiben."
2. Angewandter Standard
Auf welchen Standard bezieht sich Ihre Barrierefreiheit? In der Regel ist das die EN 301 549 bzw. die WCAG 2.2 Level AA. Beschreiben Sie, wie die Einschätzung zustande kam (interne Prüfung, externe Analyse, automatisierte Tools).
Beispiel
„Wir orientieren uns an den Anforderungen der WCAG 2.2 Level AA. Die Einschätzung basiert auf einer Analyse durch ein externes Analyse-Tool sowie einer manuellen Überprüfung im März 2026."
Mehr zu den WCAG-Kriterien: WCAG 2.2: Was bedeutet das für Ihre Website?
3. Stand der Barrierefreiheit
Beschreiben Sie den aktuellen Status. Übliche Formulierungen:
- Vollständig barrierefrei: Alle Anforderungen der WCAG 2.2 AA werden nach aktuellem Kenntnisstand erfüllt.
- Weitgehend barrierefrei: Die meisten Anforderungen werden erfüllt. Einzelne Einschränkungen sind bekannt und dokumentiert.
- Teilweise barrierefrei: Wesentliche Anforderungen werden erfüllt, aber es bestehen bekannte Barrieren in mehreren Bereichen.
Seien Sie ehrlich. Eine Erklärung, die Lücken benennt und einen Zeitplan zur Behebung zeigt, ist besser als eine, die Konformität behauptet, die nicht gegeben ist.
4. Bekannte Einschränkungen
Listen Sie die Barrieren auf, die Ihnen bekannt sind. Je konkreter, desto besser.
- „Einige ältere PDF-Dokumente im Download-Bereich sind nicht barrierefrei aufbereitet. Wir arbeiten an der schrittweisen Umstellung."
- „Der interaktive Produktkonfigurator ist derzeit nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Eine barrierefreie Version ist für Q3 2026 geplant."
- „Einzelne Bilder in älteren Blog-Beiträgen haben noch keine Alternativtexte."
5. Feedback-Mechanismus
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrieren zu melden. Geben Sie eine Kontaktmöglichkeit an: E-Mail-Adresse, Kontaktformular oder Telefonnummer. Beschreiben Sie, wie Sie mit Meldungen umgehen und innerhalb welcher Frist eine Antwort erfolgt.
Beispiel
„Wenn Sie auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns unter barrierefreiheit@beispiel.at. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten."
6. Datum
Wann wurde die Erklärung erstellt oder zuletzt aktualisiert? Eine veraltete Erklärung verliert an Glaubwürdigkeit. Planen Sie eine jährliche Aktualisierung ein, mindestens aber nach größeren Änderungen an der Website.
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
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Barrierefreiheits-Check startenWo gehört sie auf der Website?
Die Barrierefreiheitserklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein. In der Praxis hat sich bewährt:
- Im Footer, neben Impressum und Datenschutzerklärung
- Eigene Unterseite, z.B. unter
/barrierefreiheitoder/barrierefreiheitserklaerung - Linktext: „Barrierefreiheit" oder „Barrierefreiheitserklärung"
Die Erklärung selbst muss barrierefrei sein. Das bedeutet: als HTML-Seite, nicht als PDF. Korrekte Überschriftenhierarchie, ausreichende Kontraste, funktionierender Feedback-Link.
Muster-Aufbau
Die folgende Struktur können Sie als Ausgangspunkt für Ihre eigene Erklärung verwenden:
Barrierefreiheitserklärung
[Firmenname] ist bestrebt, die Website [URL] barrierefrei zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023).
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für: [URL und Beschreibung des Angebots]
Angewandter Standard
Diese Website orientiert sich an den Anforderungen der WCAG 2.2 Level AA. Die Einschätzung basiert auf [Methode und Zeitpunkt der Analyse].
Stand der Barrierefreiheit
[Vollständig / weitgehend / teilweise barrierefrei]
Bekannte Einschränkungen
- [Einschränkung 1 + geplante Behebung]
- [Einschränkung 2 + geplante Behebung]
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen, kontaktieren Sie uns:
[E-Mail / Telefon / Kontaktformular]
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von [Frist] zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden: sozialministeriumservice.at
Stand dieser Erklärung: [Datum]
Passen Sie die Inhalte an Ihr Unternehmen an. Die Erklärung sollte ehrlich, konkret und aktuell sein. Eine lückenhafte Website mit transparenter Erklärung steht besser da als eine, die Konformität behauptet, ohne sie belegen zu können.
Einen Überblick über alle relevanten Gesetze bietet unsere Seite zur Rechtslage für Websites in Österreich.
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